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Betreutes Wohnen

Das Betreute Wohnen ist ausschließlich für Jugendliche des Kinderdorfes und dient zur Verselbstständigung der Jugendlichen, die zuvor mindestens 1 Jahr in einer unserer Kinderdorfgruppen gelebt haben. Sie werden frühestens mit Beginn der Berufsausbildung oder einer weiterführenden Schulausbildung aufgenommen und dürfen nicht jünger als 17 Jahre sein.

Die Jugendlichen teilen sich in der Regel zu zweit in einer Wohnung Küche und Bad. Die zwei zur Verfügung stehenden Wohnungen sind in einem eigenen Haus, das zwar in der Nachbarschaft zum Kinderdorf gelegen, aber doch von diesem getrennt ist.
Eine Erzieherin ist für die Betreuung dieser Jugendlichen zuständig (in der Regel 6 Wochenstunden/Person).
Sie unterstützt sie in Alltagsfragen, gesunder Lebensführung, Haushaltsführung, Geldeinteilung, Freizeitge-staltung, Beziehungsfragen, Familienkontakten, Gestaltung der Wohn- und Hausgemeinschaft und vor allem bei Fragen und Problemen in der Ausbildung.
Für jeden Bewohner werden ein individueller Betreuungsplan erstellt und entsprechende Zielschritte verein-bart, die im Rahmen der Hilfeplanung regelmäßig überprüft werden. Die Einhaltung wird in regelmäßigen Gesprächen reflektiert.

Die äußere Struktur wird vorgegeben durch einen Mietvertrag und eine Hausordnung, ergänzende Hausregeln, hauswirtschaftliche Planung, regelmäßige Hausbesprechungen.

Zielsetzung ist dabei, die Jugendlichen und jungen Erwachsenen während der Berufs- oder Schulausbildung auf ein selbstständiges Leben nach der Jugendhilfe vorzubereiten.