Für wen sind wir da
Die Kinder und Jugendlichen, die zu uns kommen, haben ganz unterschiedliche Vorgeschichten und Familienbindungen. Dies bedeutet, dass in einer Kinderdorfgruppe Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit ganz verschiedenen Lebenshintergründen und Bedürfnissen zusammen sind. Damit sie miteinander zurechtkommen und ein sinnvolles Miteinander-leben möglich wird, muss bei jeder Neuaufnahme eines Kindes / Jugendlichen ins Kinderdorf genau überlegt werden, wie es/er in die jeweilige Gruppe passt und ob es/er integriert werden kann. Dafür haben wir folgende Aufnahmeregeln ( Indikationen ) erstellt: Indikation 1: Kinder ohne Elternkontakt Ein Teil unserer Kinder hat niemand mehr, der die Elternrolle ausfüllen kann. Manche sind Vollwaisen oder Sozialwaisen, manche kommen aus gescheiterten Pflege- oder Adoptions- familien. Für diese Kinder wird die Kinderdorfgruppe ihr dauerhaftes Zuhause. Indikation 2: Kinder mit regelmäßigen Familienkontakten Ein Teil unserer Kinder hat festen Kontakt zu einem Elternteil,der mit ihrem Leben im Kinderdorf einver- standen ist und die Arbeit dort mit trägt und unter- stützt. Diese Kinder empfingen die Kinderdorf- gruppe als ihr Zuhause, zu dem auch der Vater oder Mutter als verlässliche Bezugspersonen dazugehören. Ein Teil unserer Kinder hat regelmäßig Kontakt zu beiden Elternteilen, evtl. auch zu Geschwistern, Stieffamilien und anderen Verwandten. Das Kind bleibt Teil seiner Familie, soll aber die Kinder- dorfgruppe als sein Zuhause verstehen, das heißt als seinen jetzigen praktischen und sozialen Lebensmittel- punkt. Indikation 3: Jugendliche, die bei uns leben wollen Ein Teil unserer Jugendlichen hat an der Aufnahmeent- scheidung mitgewirkt und sich selbst das Kinderdorf als künftiges Lebensumfeld ausgesucht. Voraussetzung für die Aufnahme eines Jugendlichen ist sein deutlicher Wille, in unserem Kinderdorf eine vereinbarte Zeit zu leben (meist bis zum Ende der Ausbildung), sich auf Beziehungen einzulassen und die Erziehungsangebote und die festgelegten Regeln anzunehmen. Ein "Probewohnen" kann vereinbart werden. Die Jugendlichen haben die Möglichkeit nach erfolg- reichem Schulabschluss und bei entsprechender Eignung für die Zeit der Berufsausbildung oder weiterführenden Schulausbildung in das Betreute Wohnen überzuwechseln (siehe Webseite Betreutes Wohnen). Indikation 4: Kinder und Jugendliche für eine begrenzte Zeit und Inobhutnahme Im Kinderdorf werden Kinder / Jugendliche bzw. Geschwistergruppen für eine begrenzte Dauer zur Abklärung der familiären Situation (familiäre Um- wälzungen und Krisen, längere Krankheit Allein- erziehender, Haftstrafen, Obdachlosigkeit u.ä) aufge- nommen. Voraussetzung für eine zeitbegrenzte Aufnahme ist, dass die vereinbarte Zeitspanne ausreichend ist für die Eltern und sinnvoll für die Kinder - vor allem bezüglich des Schulbesuchs. Wenn die Rückführung in die Familie geplant ist, brauchen die Eltern das Vertrauen, dass die Kinder ihnen nicht weggenommen oder entfremdet werden. Für die Kinder ist es wichtig, dass die Eltern mit der Unterbringung einverstanden und die Erzieher/-innen für die vereinbarte Zeit zuständig sind. Die Voraussetzungen für die Inobhutnahme ist, dass das Kind in die Gruppe integriert werden kann. Individuelle Regelungen können vereinbart werden. Rechtsstatus: Dem Träger Kind und Familie e.V. ist für das Goldene Kinderdorf von der Regierung von Unterfranken die Erlaubnis zum Betrieb gemäß § 45 des Sozialgesetzbuches (SGB) VIII für 32 Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene in 4 Gruppen erteilt. Das Leistungsangebot entspricht dem § 27 in Verbindung mit den §§ 34, 35a, 41 und 42 SGB VIII.
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