www.goldenes-kinderdorf.de

Startseite
Wir über uns
Aktuelles
Termine
Unsere Geschichte
Anlage des Kinderdorfes
Das Besondere an uns
Partnerschaftlich arbeiten
Alltag im Kinderdorf
Für wen sind wir da
Betreutes Wohnen
Pädagogisches Konzept
Wie finden Sie uns
Kontakt
Impressum

Für wen sind wir da

Die Kinder und Jugendlichen, die zu uns kommen, haben ganz unterschiedliche Vorgeschichten und Familienbindungen.
Dies bedeutet, dass in einer Kinderdorfgruppe Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit ganz verschiedenen Lebenshintergründen und Bedürfnissen zusammen sind.
Damit sie miteinander zurechtkommen und ein sinnvolles Miteinander-leben möglich wird, muss bei jeder Neuaufnahme eines Kindes / Jugendlichen ins Kinderdorf genau überlegt werden, wie es/er in die jeweilige Gruppe passt und ob es/er integriert werden kann.

Dafür haben wir folgende Aufnahmeregeln ( Indikationen ) erstellt:

Indikation 1:  Kinder ohne Elternkontakt
                      
Ein Teil unserer Kinder hat niemand mehr, der die 
                       Elternrolle ausfüllen kann.
                       Manche sind Vollwaisen oder Sozialwaisen, manche 
                       kommen aus gescheiterten Pflege- oder Adoptions-
                       familien.
                       Für diese Kinder wird die Kinderdorfgruppe ihr 
                       dauerhaftes Zuhause.

Indikation 2:  Kinder mit regelmäßigen Familienkontakten
                      
Ein Teil unserer Kinder hat festen Kontakt zu einem 
                       Elternteil,der mit ihrem Leben im Kinderdorf einver-
                       standen ist und die Arbeit dort mit trägt und unter-
                       stützt. Diese Kinder empfingen die Kinderdorf-
                       gruppe als ihr Zuhause, zu dem auch der Vater oder
                       Mutter als verlässliche Bezugspersonen dazugehören.
                       Ein Teil unserer Kinder hat regelmäßig Kontakt zu beiden  
                       Elternteilen, evtl. auch zu Geschwistern, Stieffamilien und
                       anderen Verwandten.

                       Das Kind bleibt Teil seiner Familie, soll aber die Kinder-
                       dorfgruppe als sein Zuhause verstehen, das heißt als
                       seinen jetzigen praktischen und sozialen Lebensmittel-
                       punkt. 

Indikation 3:  Jugendliche, die bei uns leben wollen
                       Ein Teil unserer Jugendlichen hat an der Aufnahmeent-
                       scheidung mitgewirkt und sich selbst das Kinderdorf als
                       künftiges Lebensumfeld ausgesucht.

                       Voraussetzung für die Aufnahme eines Jugendlichen ist
                       sein deutlicher Wille, in unserem Kinderdorf eine
                       vereinbarte Zeit zu leben (meist bis zum Ende der 
                       Ausbildung), sich auf Beziehungen einzulassen und die 
                       Erziehungsangebote und die festgelegten Regeln
                       anzunehmen.
                       Ein "Probewohnen" kann vereinbart werden.

                       Die Jugendlichen haben die Möglichkeit nach erfolg-
                       reichem Schulabschluss und bei entsprechender Eignung
                       für die Zeit der Berufsausbildung oder weiterführenden
                       Schulausbildung in das Betreute Wohnen überzuwechseln
                       (siehe Webseite Betreutes Wohnen).

Indikation 4:  Kinder und Jugendliche für eine begrenzte Zeit und
                       Inobhutnahme
                      
Im Kinderdorf werden Kinder / Jugendliche bzw.
                       Geschwistergruppen für eine begrenzte Dauer zur
                       Abklärung der familiären Situation (familiäre Um-
                       wälzungen und Krisen, längere Krankheit Allein-
                       erziehender, Haftstrafen, Obdachlosigkeit u.ä) aufge-
                       nommen.

                       Voraussetzung für eine zeitbegrenzte Aufnahme ist, dass
                       die vereinbarte Zeitspanne ausreichend ist für die Eltern
                       und sinnvoll für die Kinder - vor allem bezüglich des
                       Schulbesuchs.

                       Wenn die Rückführung in die Familie geplant ist,
                       brauchen  die Eltern das Vertrauen, dass die Kinder
                       ihnen nicht weggenommen oder  entfremdet werden.
                       Für die Kinder ist es wichtig, dass die Eltern mit der
                       Unterbringung einverstanden und die Erzieher/-innen für
                       die vereinbarte Zeit zuständig sind.

                       Die Voraussetzungen für die Inobhutnahme ist, dass
                       das Kind in die Gruppe integriert werden kann.
                       Individuelle Regelungen können vereinbart werden.

Rechtsstatus:  Dem Träger Kind und Familie e.V. ist für das
                         Goldene Kinderdorf von der Regierung von
                         Unterfranken die Erlaubnis zum Betrieb gemäß § 45
                         des Sozialgesetzbuches (SGB) VIII für 32 Kinder,
                         Jugendliche und junge Erwachsene in 4 Gruppen erteilt.

                         Das Leistungsangebot entspricht dem § 27 in Verbindung
                         mit den §§ 34, 35a, 41 und 42 SGB VIII.