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Wir helfen Kindern - helfen Sie doch mit!

Das Goldene Kinderdorf beherbergt Kinder und Jugendliche, die nicht in ihren Herkunftsfamilien aufwachsen können. Die Mädchen und Buben werden uns von den Jugendämtern in der Region anvertraut, wenn sich ihre Eltern nicht genügend um deren Wohl und Erziehung kümmern können. Oftmals sind es Schicksalsschläge und Notlagen in den Familien, die diesen Schritt notwendig machen. Bei der Ankunft im Kinderdorf zeigen viele Kinder starke Defizite in ihrer Entwicklung, insbesondere wenn diese von ihren Familien vernachlässigt oder gar missbraucht worden sind.

Das Kinderdorf unterstützt sie mit pädagogischen und psychologischen sowie sozialen Maßnahmen, zeigt ihnen Wege und Lebensperspektiven auf, damit sie im späteren Leben auf eigenen Füßen stehen können.

Als gemeinnützige Einrichtung, die derzeit 38 Kinder und Jugendliche beherbergt, gehören wir dem Caritasverband für die Diözese Würzburg e. V. als Mitglied an. Dennoch benötigen wir dringend Ihre Unterstützung, denn viele unserer Kinder können nicht nach einiger Zeit in ihre Familien zurückkehren, sondern bleiben für mehrere Jahre in unserer Obhut.

Unser Spendenkonto:

IBAN DE04 7509 0300 0003 0055 00
BIC GENODEF1M05
Bank: LIGA Bank Regensburg eG

Ihre Spende hilft Kindern

Spenden in jeder Höhe sind herzlich willkommen und dringend benötigt. Es ist sichergestellt, dass Ihre Spende nur den Kindern und Jugendlichen aus unserem Kinderdorf zugute kommt. Und mehr noch - Sie können auch entscheiden, welcher Verwendung Ihr Geld zugeführt werden soll, z. B. für

  • Bildung - Nachhilfestunden, Zuschuss zu einer Klassenfahrt
  • Gesundheit - Zuschuss zu einer Brille, Besuch eines Homöopathen
  • Sport - Kauf von Sportgeräten, Mitgliedschaft im Sportverein, Teilnahme am Skikurs u. ä.
  • Musik - Kauf von Musikinstrumenten, Musik- und Gesangsstunden
  • Kunst - Besuch von Museen, Ausstellungen
  • Freizeit - Zuschuss zum Fahrrad, zu Ferienmaßnahmen und Ausflügen

 

Wir sind wegen Förderung gemeinnütziger Zwecke im Rahmen der Jugendhilfe nach dem Freistellungsbescheid bzw. nach der Anlage zum Körperschaftsteuerbescheid des Finanzamtes Würzburg, StNr. 257/109/50035, vom 24.02.2020 für den letzten Veranlagungszeitraum 2016 - 2018 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 GewStG von der Gewerbesteuer befreit.

Die Einhaltung der satzungsmäßigen Voraussetzungen nach den §§ 51, 59, 60 und 61 AO wurde vom Finanzamt Würzburg, StNr. 257/109/50035 mit Bescheid vom 17.02.2014 nach § 60a AO gesondert festgestellt. Wir fördern nach unserer Satzung gemeinnützige Zwecke im Rahmen der Jugendhilfe.

Es wird bestätigt, dass die Zuwendung nur zur Förderung gemeinnütziger Zwecke im Rahmen der Jugendhilfe verwendet wird.

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