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Partizipation / Beteiligung nach § 45 SGB VIII

Beteiligung setzt an der Lebenswelt junger Menschen an, ist alters-, alltags- und handlungsorientiert und gibt Raum für eigenverantwortliche Gestaltung. Gleichzeitig werden soziale Kompetenzen und konstruktive Konfliktlösungen erlernt. Darüber hinaus lernen Kinder, ihre Interessen angemessen zu vertreten.

Unsere Kinder definieren Beteiligung so:

"Beteiligung bedeutet, dass sich jeder so einbringen kann, wie es für sich selbst richtig anfühlt und in den eigenen Möglichkeiten steht. Jeder sollte ein offenes Ohr für den anderen haben und sich für andere und die Gemeinschaft (Kinderdorf) einsetzen."

Die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an allen Entscheidungen und Prozessen, die ihr eigenes Leben betreffen, ist ein Rechtsanspruch mit dem Ziel, Partizipation zu lernen und zu leben. Kinder und Jugendliche sollen als gleichberechtigte Partner verstanden werden.

Zum Schuljahresbeginn wird in jedem Haus in geheimer Wahl ein/e Haussprecher/in gewählt. Diese/r ist für die Dauer eines Schuljahres im Amt. Jede/r Haussprecher/in hat auch eine/n Vertreter/in.

Die Treffen des Kinderdorfrates finden monatlich statt. Die Haussprecher/innen bringen Themen ein, die den Bewohnern ihres Hauses wichtig sind. Die Kinderdorfleitung bringt ihrerseits Themen ein, die gemeinsam mit den Kindern geklärt werden sollen.

Dies stellt für uns eine sehr gute Möglichkeit dar, mit den Haussprechern im Austausch zu sein. Diese nehmen ihr Amt ernst und setzen sich sehr gut für die Interessen der anderen ein.

Wo findet Beteiligung statt?

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