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Die Aufnahme ins JJE erfolgt ausschließlich für Jugendliche aus den stationären Kinderdorfgruppen, die nach dem Schulabschluss eine Ausbildung begonnen haben oder eine weiterführende Schule besuchen. Ein Wechsel wird im Rahmen des Hilfeplangesprächs mit dem zuständigen Jugendamt vereinbart. Der/die Jugendliche erhält vom Kostenträger einen Zuschuss für Ausstattung und Mobiliar, welches nach dem Ende der Hilfe in seinen Besitz übergeht. Die Betreuung im Bereich JJE erfolgt in zwei benachbarten Häusern. 

 

 

Zielsetzung:

Für jede/n Bewohner/in wird ein individueller Betreuungsplan erstellt. Allgemeine Ziele sind:

  • Bewältigung der Anforderungen in Ausbildung/Beruf
  • Unterstützung in der Persönlichkeitsentwicklung
  • Verselbständigung in der Haushaltsführung und allen lebenspraktischen Bereichen
  • Übernahme von Eigenverantwortung für Tages- und Wochenplanung, Geldeinteilung, Gesundheitsfürsorge und Umgang mit Behörden
  • Förderung verantwortlicher Beziehungen
  • Sinnvolle Freizeitgestaltung

Räumlichkeiten und Platzzahl:

Wir bieten bis zu 6 Plätze in zwei benachbarten Wohnhäusern.

Aufnahmekriterien:

  • Ausreichende psychische Stabilität
  • Selbständigkeit und Eigenverantwortung
  • Zuverlässiger Umgang mit Geld
  • Einhaltung der Hausordnung
  • Grundsätzliche Fähigkeit, sich an Regeln zu halten
  • Bereitschaft zur Kooperation mit der pädagogischen Fachkraft

 

Zusätzliche Leistungen:

Nach Bedarf und zusätzlicher Vereinbarung im Rahmen des Hilfeplangesprächs kann eine (studentische) Nachhilfe gestellt werden.

Im Bereich JJE werden Jugendwohnen und Betreutes Wohnen (intern/extern) angeboten.

Die Jugendlichen/Jungen Erwachsenen werden an Werktagen, angepasst an ihre Schul- bzw. Arbeitszeiten, durch eine pädagogische Fachkraft stundenweise betreut, um alle anfallenden Aufgaben des täglichen Lebens einzuüben.

Am Wochenende und nachts ist ein Kinderdorfhaus Ansprechpartner und kann vor allem in Notfällen kontaktiert werden. 

Ein Wechsel in die erste eigene Wohnung (externes Betreutes Wohnen) findet zu gegebener Zeit in enger Absprache mit dem jungen Menschen, der pädagogischen Fachkraft und dem Jugendamt statt. Um den Übergang in die Selbständigkeit pädagogisch gut begleiten zu können, wird der Betreuungsumfang schrittweise reduziert.

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